Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Geldüberweisungen

Tipp:

Über Unterstützung bei Notfällen im Ausland informiert das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zahlungskonto in Österreich

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist es nicht mehr notwendig, mehrere Konten in unterschiedlichen Ländern zu halten, da Inhaberinnen/Inhaber österreichischer Zahlungskonten bargeldlose Euro-Zahlungen von diesem Konto innerhalb des gesamten SEPA-Raumes vornehmen können. Der SEPA-Raum umfasst alle EU-Länder sowie die EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen und die Nicht-EWR-Länder Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikan und Vereinigtes Königreich. Formell ist darauf zu achten, dass bei Überweisungen bzw. Lastschriften innerhalb des EWR lediglich die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) des Zahlungsempfängers bzw. des Zahlers angegeben wird. Bei Überweisungen in alle anderen Länder ist entweder die IBAN oder die Kontonummer und der BIC (internationale Bankleitzahl) des Zahlungsempfängers anzugeben.

Unabhängig davon wird bei einem Aufenthalt im Ausland in der Praxis auch das Einräumen einer Zeichnungsberechtigung für eine Person mit Wohnsitz in Österreich empfohlen.

Außerdem ist der Bank auch der geänderte Wohnsitz im Ausland anzugeben und allenfalls eine Erklärung der Devisenausländereigenschaft abzugeben.

Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen

Banken dürfen für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb der EU keine höheren Entgelte als für entsprechende Inlandszahlungen verlangen. Diese Entgeltgleichstellung gilt auch für Bankomatbehebungen und Kartenzahlungen in Euro.

Kommt es bei grenzüberschreitenden Zahlungen zu einer Währungsumrechnung, können jedoch Entgelte für die Währungsumrechnung anfallen. Für diese Währungsumrechnungsentgelte und für den anwendbaren Wechselkurs gelten besondere Informationspflichten. Diese Informationspflichten gelten sowohl, wenn die Währungsumrechnung direkt bei der Behebung oder der Bezahlung erfolgt, als auch wenn die Umrechnung erst im Zuge der Belastung des eigenen Kontos erfolgt.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen