Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Aufnahme von Erwachsenen in die einzelnen staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (alphabetisch geordnet) aufgezählt. Die angeführten Voraussetzungen beruhen auf Angaben der zentralen Stellen der einzelnen Religionsgesellschaften, sind jedoch nicht als zwingend anzusehen.
- Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)
- Altkatholische Kirche Österreichs
- Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
- Evangelische Kirche A.B. und H.B.
- Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK)
- → Freikirchen in Österreich
- Griechisch-orientalische (=orthodoxe) Kirche
- Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- Israelitische Religionsgesellschaft
- Jehovas Zeugen in Österreich
- Katholische Kirche
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
- Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
- Neuapostolische Kirche in Österreich
- Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
- Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Aktuelle Informationen zu Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, Voraussetzungen zur Aufnahme etc.