Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte richtet sich an Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und fördert die Kosten für Weiterbildungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern (vollversicherungspflichtig Beschäftigte, auch Karenzierte sowie freie Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer) für Kurse am freien Bildungsmarkt. Für arbeitsmarktbezogene Aus- und Weiterbildungen für überlassene Arbeitskräfte ist eine Förderung durch den Sozial- und Weiterbildungsfonds gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vorgesehen.

Folgende Personen sind förderbar, sofern die Ausbildung zu einem vom Arbeitsmarktservice vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beiträgt:

  • Personen, die höchstens einen Pflichtschulabschluss haben
  • Frauen, die höchstens eine Lehre, eine Berufsbildende mittlere Schule oder eine allgemeine höhere Schule abgeschlossen haben
  • Personen ab 50 Jahren

Förderbar sind arbeitsmarktbezogene Qualifizierungen, die überbetrieblich verwertbar sind und mindestens 16 Maßnahmenstunden umfassen. Die Auswahl des Kurses wird zwischen dem Unternehmen und der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer vereinbart. Der vollständige Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Start der Weiterbildung beim AMS einzureichen. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Kurskosten. Für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss sind zusätzlich die Personalkosten zu 50 Prozent förderbar, sofern die Qualifizierung während der Arbeitszeit stattfindet. Pro Begehren und pro Person darf die Förderung maximal 10.000 Euro betragen.

Förderbar sind auch Kurse, die teilweise oder gänzlich online stattfinden, wenn mindestens 16 Maßnahmenstunden zeitlich gebunden (vor Ort oder live-online) abgehalten werden.

Für bestimmte Aus- und Weiterbildungen in den Berufsbereichen Soziales, Gesundheit und Betreuung steht eine spezielle Form der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte zur Verfügung. Hier werden Personalkosten und Kurskosten unabhängig vom Ausbildungsniveau der beschäftigten Personen  gefördert. Der Fördersatz wurde im Rahmen der Pflegereform mit 1. Jänner 2023 auf 75 Prozent der Kurskosten und der Personalkosten erhöht, maximal jedoch 30.000 Euro pro Person je Begehren. Förderbar sind einige, konkret aufgelistete Qualifizierungen (→ AMS).

Online-Ratgeber und -Rechner

Letzte Aktualisierung: 27.11.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz