Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Checkliste Studierende – Einreise und Aufenthalt (EWR, Schweiz)

  • EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaft) benötigen zur Einreise kein Visum, jedoch ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
  • EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaft) dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monate in Österreich aufhalten. Ein längerer Aufenthalt ist u.a. dann möglich, wenn Hauptzweck des Aufenthalts eine Ausbildung ist und eine ausreichende Krankenversicherung sowie ausreichende Existenzmittel vorliegen.
  • Wenn ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten erlaubt ist, muss binnen vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragt werden.
  • Liegt eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts vor, kann zusätzlich ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" beantragt werden. Dieser gilt als Identitätsdokument in Österreich.
  • Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
  • Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Wohnung, Studentenheim o.ä.) organisiert werden.
  • Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
Letzte Aktualisierung: 07.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion