Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung in Niederösterreich
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.
Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben oder Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen oder Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. Solch eine Gefährdung ist anzunehmen, wenn dadurch
- kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellung verherrlicht werden,
- Menschen wegen ihrer Ethnie, Hautfarbe, Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltanschauung oder ihrer körperlichen und geistigen Behinderung diskriminiert werden oder
- die Darstellung einer die Menschenwürde missachtenden Sexualität beinhaltet wird.
Junge Menschen dürfen solche Medien, Datenträger oder Gegenstände nicht erwerben, besitzen oder verwenden und solche Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.
Wer gewerbsmäßig solche Medien, Datenträger, Gegenstände oder Dienstleistungen anbietet, vorführt, weitergibt oder sonst zugänglich macht, muss durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche und optische Abgrenzungen, zeitliche und technische Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise oder ähnliches dafür sorgen, dass junge Menschen davon ausgeschlossen werden.