Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Zulassungsbescheinigung – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl

Allgemeine Informationen

Nach Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss ein Duplikat beantragt werden.

Voraussetzungen

Nach dem Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle über den Verlust ausreichend – ein Zulassungsbescheinigungsduplikat wird sofort ausgestellt.

Der Verlust kann auch bei der Polizei gemeldet werden. Mit der Bestätigung der Verlustanzeige darf eine Woche lang mit dem Kfz gefahren werden.

Zuständige Stelle

Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk bzw. den Bezirk des Unternehmenssitzes ermächtigt ist

Verfahrensablauf

Die erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle für den Wohnbezirk bzw. für den Bezirk des Unternehmenssitzes vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter das Duplikat beantragen.

Es wird ein Duplikat des jeweils verlorenen Teils der Zulassungsbescheinigung ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Diebstahls- oder Verlustanzeige oder Erklärung über den Verlust
  • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)

Kosten

Für die Duplikatausstellung eines Papierzulassungsscheines fallen keine Gebühren an.

Die Duplikatausstellung eines Scheckkartenzulassungsscheines kostet 29,50 Euro.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur