Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden. Benutzerinnen/Benutzern des ERV stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Übermittlungsstellen bzw. JustizOnline.

Übermittlungsstellen

Teilnehmerinnen/Teilnehmer bringen Eingaben über eine Übermittlungsstelle elektronisch bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften ein. Rückmeldungen erfolgen elektronisch über die Übermittlungsstellen.

Die Nutzung von Übermittlungsstellen steht grundsätzlich jeder Person zur Verfügung. Es fallen Grundgebühren sowie Gebühren pro Übermittlung an. Manche Institutionen müssen den elektronischen Rechtsverkehr nutzen, z.B. Notarinnen/Notare, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Versicherungen und Sozialversicherungsträger.

JustizOnline

JustizOnline ermöglicht es Bürgerinnen/Bürgern, mit der ID Austria kostenfreie elektronische Eingaben bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften zu machen. Rückmeldungen erfolgen jedoch nicht über JustizOnline. Zustellungen erfolgen postalisch oder über das Zentrale elektronische Postfach, sofern aktiviert.

Rechtsgrundlagen

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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