Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Delikt

Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

  • Offizialdelikte
    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
  • Ermächtigungsdelikte
    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
  • Privatanklagedelikte
    Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

Weiterführende Links

Strafrecht

Letzte Aktualisierung: 6. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion