Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Weisung

Im öffentlichen Recht ist eine Weisung eine behördliche Anordnung, die eine übergeordnete Behörde einer nachgeordneten Stelle erteilt. Weisungen sind bindend. Damit ist sichergestellt, dass Behörden einheitlich und gesetzeskonform handeln.

Im Privatrecht kommen Weisungen häufig im Arbeitsrecht vor. Eine Vorgesetzte/ein Vorgesetzter erteilt einer dienstlich untergeordneten Person Weisungen, um z.B. geordnete Arbeitsabläufe sicherzustellen.

Weisungen müssen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht gesetzeskonform sein.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion