Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ist eine Strafverfolgungsbehörde, in der die notwendige Kompetenz und Expertise für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentriert ist.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist für

  • die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und entsprechenden Organisationsdelikten und
  • zur Führung von großen und komplexen Verfahren wegen Wirtschaftsstrafsachen und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie
  • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

zuständig.

Sie ist am Sitz der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingerichtet.

Die österreichische Justiz ist mit einer zunehmenden Anzahl besonders umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen mit vermehrten internationalen Verflechtungen konfrontiert. Die gesteigerte Komplexität dieser Verfahren erfordert neue Konzepte und Strukturen für einen effizienten und erfolgreichen Einsatz der Ermittlungsbehörden.

Rechtsgrundlagen

§ 2a Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz