Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Die Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank befindet sich im gemeinsamen Besitz der EU-Mitgliedstaaten. Sie leiht Geld auf Kapitalmärkten und stellt es zu günstigen Konditionen für Projekte zur Verfügung, die im Interesse der EU liegen. Etwa 90 Prozent der Darlehen werden innerhalb der EU vergeben.

Die Europäische Investitionsbank bietet u.a.:

  • Darlehen: etwa 90 Prozent der gesamten Mittelverpflichtungen. Diese werden für tragfähige Investitionsprogramme oder Projekte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor gewährt. Empfängerinnen/Empfänger von Darlehen können große Unternehmen, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen sein.
  • Mittelbündelung: es werden Mittel aus anderen Quellen mobilisert – vor allem aus dem EU-Haushalt. Diese werden mit den Darlehen gebündelt, sodass ein vollständiges Finanzierungspaket entsteht.
  • Beratung und technische Hilfe: diese wird von einem Team von Wirtschaftsexpertinnen/Wirtschaftsexperten, Ingenieurinnen/Ingenieuren und Sektorspezialistinnen/Sektorspezialisten ergänzend zu den Finanzierungsfazilitäten der EIB bereitgestellt.

Weiterführende Links

Europäische Investitionsbank (→ EIB)

Rechtsgrundlagen

Artikel 308 AEUV

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion