Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Israelitische Religionsgesellschaft – Eintritt

Allgemeine Informationen

Eintritt einer jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft:

Die Aufnahme in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einem persönlichen Gespräch mit dem Oberrabbiner der Kultusgemeinde verbunden.

Voraussetzungen

  • Ausgefülltes und selbst unterschriebenes Antragsformular
  • Hauptwohnsitz in Österreich (die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig)
  • Persönliche Dokumente im Original:
  • Bestätigung der Meldung
  • Ishur Yahadut – anerkannte Rabbinatsbestätigung des jüdischen Status
  • Optional:
    • Heiratsurkunde/Ketuba
    • Scheidungsbestätigung des Beit Din
Tipp:

Die Israelitische Kultusgemeinde in Wien erteilt Ihnen genaue Auskünfte darüber, welche Papiere und Unterlagen für den Eintritt in die Religionsgesellschaft mitzubringen sind.

Zusätzliche Informationen

Der Eintritt einer nicht-jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einer längeren Vorbereitungszeit von ein bis zwei Jahren verbunden.

Personen, die in die Israelitische Religionsgesellschaft aufgenommen werden wollen, wird von Seiten der Kultusgemeinde empfohlen, zuerst schriftlich Kontakt aufzunehmen. Das Schreiben an die Kultusgemeinde soll eine Vorstellung der Person sowie eine Begründung enthalten, warum diejenige Person dieser Religionsgesellschaft beitreten möchte.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion