Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Ersichtlichmachung

Allgemeine Informationen

Die Ersichtlichmachung dient der Anzeige von rechtserheblichen Umständen.

Insbesondere folgende Umstände gelten als rechtserheblich:

  • Berechtigungen aus Grunddienstbarkeiten, die mit der Liegenschaft verbunden sind
  • Öffentlich-rechtliche Beschränkungen (z.B. Gefahrenzonen)
  • Bauplatzeigenschaft eines Grundstückes

Die Wörter Ersichtlichmachung, Anmerkung und Einverleibung kommen im EDV-Grundbuch nicht mehr vor, diese Eintragungsarten sind nur noch für die Antragsstellung relevant.

Zuständige Stelle

Das örtlich zuständige Bezirksgericht (→ BMJ), ausgenommen

Kosten

Gebühren fallen bei der Anzeige dieser rechtserheblichen Umstände meist nicht an, da die Grundbuchsgerichte von Amts wegen tätig werden. Die Rechtsgrundlagen dazu, wie z.B. Bescheide, werden von den jeweiligen zuständigen Behörden übermittelt.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz