Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Begriffe mit M

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Mehrheitswahlrecht

Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, um bei einer Wahl zu ermitteln, wie viele Mandate (Sitze im Parlament) die zur Wahl antretenden Parteien erhalten: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.

Beim Mehrheitswahlsystem werden im Gegensatz zum Verhältniswahlsystem die Mandate nicht verhältnismäßig nach dem Stimmenanteil der Parteien vergeben. Stattdessen steht in jedem Wahlkreis nur eine Kandidatin/ein Kandidat pro Partei zur Wahl und diejenige/derjenige mit den meisten Stimmen erhält das Mandat. Die Stimmen, die für die Kandidatinnen/die Kandidaten der anderen Parteien abgegeben wurden, verfallen. Dieses Prinzip wird als "winner-takes-all-Prinzip" bezeichnet. Es kommt beispielsweise bei der Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten durch Wahlmänner zum Einsatz.

In Österreich werden die Parlamente, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht nach dem Mehrheitswahlrecht, sondern nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.

Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion