Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Suche nach den leiblichen Eltern

Ab dem 14. Geburtstag hat das Adoptivkind grundsätzlich die Möglichkeit, bei Gericht bzw. beim Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder in Wien beim Amt für Jugend und Familie Einsicht in seine Akten zu nehmen.

Die Adoptierten müssen jedoch auch akzeptieren, wenn die leiblichen Eltern eventuell keinen Kontakt mehr haben wollen.

Hinweis

Eine Adoption wird im Geburtenbuch beim zuständigen Standesamt eingetragen. Daher wird empfohlen, sich zuerst an das Standesamt des Geburtsortes und erst danach an das zuständige Gericht und den Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, zu wenden.  

Weiterführende Links

Gerichtssuche (→ BMJ)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz