Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Gerichtsverfahren

Allgemeine Informationen

Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Von Diskriminierung betroffene Personen können entweder sofort eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen oder zuerst einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission (GBK) stellen. Es ist möglich, die Gleichbehandlungskommission und das Gericht unabhängig voneinander anzurufen.

Wenn Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden oder die Zurücknahme einer Kündigung erreicht werden soll, muss jedenfalls das Gericht angerufen werden!

Das Gericht muss sich mit den Gutachten und Prüfungsergebnissen der Gleichbehandlungskommission befassen, ist aber nicht an diese gebunden, da ihnen keine Rechtskraft zukommt. Es muss aber ein davon abweichendes Urteil begründen.

Zuständige Stelle

  • Für Klagen, welche die Diskriminierung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, innerhalb eines Arbeitsverhältnisses und die sonstige Arbeitswelt betreffen: das zuständige Arbeits- und Sozialgericht
  • Für Klagen, welche die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder des Geschlechts in sonstigen Bereichen betreffen: das zuständige Bezirksgericht 

Zusätzliche Informationen

Zur Durchsetzung der Rechtsansprüche ist es jedoch von Vorteil, ausreichend über die Rechte nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) informiert zu sein. Daher sollten sich Diskriminierungsopfer jedenfalls auch an die Institutionen für die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots, die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und/oder die Gleichbehandlungskommission (GBK) wenden. Im Bereich der Arbeitswelt beraten auch die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaften ihre Mitglieder und können auch im Fall von Diskriminierung Rechtsschutz in Gerichtsverfahren gewähren.

Tipp:

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist ein Dachverband von Nichtregierungsorganisationen (NGO), die in der Beratung von Diskriminierungsopfern tätig sind und kann bei Verfahren vor Gericht Unterstützung anbieten.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 06.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung