Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Haltung von Hunden im Freien

Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn Alter, Rasse und Gesundheitszustand dies erlauben. Dem Hund muss Gelegenheit gegeben werden, sich an die Witterungsverhältnisse anzupassen.

Neben einer Schutzhütte muss dem Hund auch ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung stehen.

Die Schutzhütte muss

  • aus wärmedämmendem Material bestehen,
  • einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben,
  • über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen,
  • trocken und sauber gehalten werden,
  • so bemessen sein, dass 
    • der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen kann und
    • den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, wenn die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, müssen die Schutzhütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 28.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion