Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren
Seit 1995 können überschuldete Privatpersonen, also natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, in Österreich ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren beantragen. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren auch Privatkonkurs genannt.
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen.
Häufige Ursachen von Überschuldung
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fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
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Überschätzung der eigenen Finanzkraft
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niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
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bargeldloses Konsumverhalten
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Verpflichtungen aus Bürgschaften
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aggressive oder irreführende Werbung
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unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
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Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
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rechtlich komplexe oder unklare Situationen
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (BMASGPK)
- Privatkonkurs neu (AK)
- Übersicht Privatkonkurs (BMASGPK)
- Informationen zur Reform (Schuldenberatung)
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
