Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer
Wenn die/der Steuerpflichtige oder die jeweilige Partnerin/der jeweilige Partner für ein Kind mit Behinderungen den Kinderabsetzbetrag erhält, steht je nach Grad der Behinderung ein pauschaler Freibetrag zu.
Bei einem Kind mit einer Behinderung von mindestens 25 Prozent ohne erhöhte Familienbeihilfe steht ein pauschaler Freibetrag je nach Grad der Behinderung zu, wenn Pflegegeld bezogen wird.
Anstelle dieses Pauschalbetrags können aber auch die tatsächlichen Aufwendungen aus dem Titel der Behinderung des Kindes bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Bei einer Behinderung ab 50 Prozent steht erhöhte Familienbeihilfe zu und es kann ein pauschaler Freibetrag ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten in Höhe von 262 Euro monatlich berücksichtigt werden, vermindert um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen.
Wenn pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld) bezogen werden, wird der Freibetrag um diese vermindert.