Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Begriffsbestimmungen (TSchG)
Halterin/Halter ist jene Person, die ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder in Obhut hat.
Folgende domestizierte Tiere (eingegliederte ehemalige Wildtiere als Nutz- oder Heimtiere) werden im bundesweiten Tierschutzgesetz als Haustiere bezeichnet:
- Haushunde
- Hauskatzen
- Hauskaninchen
- Hausgeflügel
- domestizierte Fische
- Großkamele
- Kleinkamele
- Wasserbüffel
Domestizierte Tiere folgender Gattungen, sofern es sich nicht um exotische Arten handelt, gelten ebenfalls als Haustiere:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Pferde
Als Heimtiere gelten Tiere, die als Gefährten oder aus Interesse am Tier in einem Haushalt gehalten werden, soweit es sich um
- Haustiere oder
- domestizierte Tiere der Ordnungen der
- Fleischfresser, Nagetiere, Hasenartigen, Papageienvögel, Finkenvögel, Taubenvögel oder der Klasse Fische
handelt.
Wildtiere sind alle Tiere außer Haus- und Heimtieren.
Eine nähere Begriffsbestimmung (unter anderem auch zur Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren und zu Sonderformen der Haltung, bspw. in Tierheimen, Zoos und Zirkussen) finden sich im Tierschutzgesetz sowie den zugehörigen Verordnungen.
