Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Studienangebot und Zugangsbeschränkungen
Studienangebot
Grundsätzlich kann in Österreich zwischen folgenden Studienarten gewählt werden:
- Bachelorstudium (in der Regel sechs Semester/180 ECTS)
- Master-, Magisterstudium (in der Regel vier bzw. acht Semester/120 bzw. 240 ECTS)
- Doktorats-, PhD-Studium (in der Regel drei Jahre)
- Universitätslehrgang
- Außerordentliches Studium
Zugangsbeschränkungen
Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:
- Architektur und Städteplanung
- Biologie und Biochemie (inkl. Ernährungswissenschaften)
- Informatik
- Pharmazie
- Wirtschaft
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- andere medizinische Studien
- Psychologie
- Veterinärmedizin
- Bachelor-Studien seit dem Studienjahr 2010/2011
- "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" (Universität Wien)
- "Kommunikationswissenschaft" (Universität Salzburg)
- "Medien- und Kommunikationswissenschaften" (Universität Klagenfurt)
- in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG
In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.