Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Streitigkeiten zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EU-/EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher.
Allgemeine Informationen
Seit 9. Jänner 2016 können sich Konsumentinnen/Konsumenten in (nahezu allen) vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen an acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) wenden.
Die AS-Stellen bieten außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) an. Damit ist sichergestellt, dass diese Verfahren hohen gesetzlichen Qualitätskriterien unterliegen.
Insbesondere ist garantiert, dass die außergerichtlichen Verfahren einer AS-Stelle
- vor unparteiischen und unabhängigen Schlichterinnen/Schlichtern,
- in der Regel kostenfrei,
- rasch (innerhalb von 90 Tagen) sowie
- vertraulich abgewickelt werden.
Die Teilnahme am Verfahren ist für Verbraucherinnen/Verbraucher immer und für Unternehmen in der Regel freiwillig. Ziel eines Verfahrens vor einer AS-Stelle ist eine einvernehmliche Streitbeilegung. Die Schlichtungsstelle trifft selbst keine verpflichtende Entscheidung.
Solang die Ansprüche nicht verjährt sind, können diese jederzeit bei den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden. Auf oesterreich.gv.at finden sich weitere Informationen auf den Seite zum Zivilverfahren und der Seite zu Gewährleistung und Verbraucherschutz.
Tipp
Weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem AStG finden Sie in der Broschüre des Sozialministeriums: Miteinander statt Gegeneinander − der Weg zur Schlichtung.
Staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen
AS-Stellen müssen nachstehendes Zeichen führen. Dadurch sind sie für Konsumentinnen/Konsumenten als solche Stellen erkennbar, die gewährleisten, dass die Behandlung von Streitigkeiten fair, rasch, effizient und transparent im Sinne des AStG erfolgt.

Nur die folgenden acht staatlich anerkannten AS-Stellen dürfen dieses Zeichen führen:
Schlichtungsstelle der Energie-Control-Austria (E-Control)
Die Schlichtungsstelle der E-Control (→ E-Control) ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Strom- bzw. Gaskundinnen/Gaskunden und Strom- und Gasunternehmen (bei Problemen mit Rechnungen oder beim Lieferantenwechsel, Qualität der Dienstleistung etc.). Sie ist nicht zuständig für Streitigkeiten mit Fernwärmeunternehmen.
E-Mail-Adresse: schlichtungsstelle@e-control.at
Adresse: Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien
Telefon: +43 1 24724-444
Fax: +43 1 24724-900
Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
Die Telekom-Schlichtungsstelle (→ RTR) ist zuständig bei Problemen mit einem Telefon-, Internet- oder Rundfunkbetreiber (z.B. Kabelnetzbetreiber und Anbieter von Pay-TV-Abos). Beispiele sind Unklarheiten mit einer Telefonrechnung oder wenn ein Telefon- bzw. Internetanschluss nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sie ist nicht zuständig bei Streitigkeiten über ein Endgerät (z.B. Smartphone, Receiver), es sei denn, es besteht ein vertraglicher Zusammenhang mit dem Kommunikationsdienst.
Webformular der Telekom-Schlichtungsstelle – Kommunikationsdienste (→ RTR)
Adresse: Mariahilfer Straße 77–79, 1060 Wien
Telefon: +43 1 58058-888 (Erstkontakt), Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr bzw. +43 1 58058-444 (zu Verfahren), Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Fax: +43 1 580589494
Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
Die Post-Schlichtungsstelle (→ RTR) ist zuständig für Streitigkeiten mit einem Postdiensteanbieter (z.B. bei Problemen in den Bereichen Brief, Paket, Einschreiben, Zustellung, Wertsendung, Verlust oder Beschädigung). Sie ist nicht zuständig bei Problemen, die sich aus Zusendungen ergeben, die nicht Postsendungen im Sinne des Postmarktgesetzes sind (z.B. unadressierte Werbesendungen).
Webformular der Telekom-Schlichtungsstelle – Postdienste (→ RTR)
Adresse: Mariahilfer Straße 77–79, 1060 Wien
Telefon: +43 1 58058 888 (Erstkontakt), Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr bzw. +43 1 58058 444 (zu Verfahren), Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Fax: +43 1 580 58 94 94
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ apf) ist zuständig für Streitigkeiten mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen im Zusammenhang mit Verspätungen, Ausfällen bzw. Annullierungen; im Bahnverkehr beispielsweise auch bei Streitigkeiten bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck oder im Hinblick auf die Erstattung verlorener bzw. ungenutzter Tickets.
Webformular der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ apf)
Adresse: Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien
Telefon: +43 1 5050707700
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (Bankenschlichtungsstelle)
Die Bankenschlichtungsstelle (→ GSK) ist zuständig für Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem Bankgeschäft zwischen einem hierzu in Österreich berechtigten Kreditinstitut und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher. Die Stelle ist nicht zuständig für Streitigkeiten aus einem Fremdwährungskredit.
E-Mail-Adresse: office@bankenschlichtung.at
Adresse: Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Telefon: +43 1 5054298
Fax: +43 0 590900-118337
Internet Ombudsstelle
Der Verein Internet Ombudsstelle (→ ÖIAT) (vormals Internet Ombudsmann) ist zuständig bei sämtlichen Vertragsstreitigkeiten aus über das Internet geschlossenen Verträgen zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher (Gewährleistung, Verzug, ungerechtfertigte Kreditkartenabbuchungen etc.). Anmerkung: Zusätzlich kann man sich in diesen Fällen an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden.
Webformular der Internet Ombudsstelle (→ ÖIAT)
Adresse: Ungargasse 64–66/3/404, 1030 Wien
Ombudsstelle Fertighaus
Die → Ombudsstelle Fertighaus ist zuständig für alle Fragen und Anliegen rund um das Fertighaus.
E-Mail-Adresse: ombudsstelle@fertighaus.org
Adresse: Mölkerbastei 14/1, 1010 Wien
Telefon: +43 1 8908919
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
Die → Schlichtung für Verbrauchergeschäfte ist zuständig für Verbraucherstreitigkeiten, für die keine der anderen auf dieser Seite genannten Schlichtungseinrichtungen zuständig ist. Zu ihrem Aufgabenbereich zählen insbesondere Streitigkeiten rund um Garantie und Gewährleistung, aber auch Probleme mit Fremdwährungskrediten. Zusätzlich kann man sich bei Problemen mit Internetgeschäften (neben dem Verein Internet Ombudsstelle) auch an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden.
Sie bietet keine Rechtsberatung für Verbraucherinnen/Verbraucher an.
→ Webformular der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
E-Mail-Adresse: office@verbraucherschlichtung.at
Adresse: Mariahilfer Straße 103, Stiege 1, Top 18, 1060 Wien
Weiterführender Link
Gerichtliche Zuständigkeit (Österreich) – Europäisches Justizportal (→ EK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz