Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Ablauf Schuldenregulierungsverfahren

Allgemeine Informationen

Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, eine gerichtliche Schuldenregulierung zu ermöglichen und redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine wirtschaftliche Entschuldung zu eröffnen.

Tipp

Für alle Anträge liegen bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen entsprechende Formulare auf. Der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens unterliegt dem gesetzlichen Formularzwang und ist mittels Formblatt einzubringen.

Voraussetzungen

Zuständige Stelle

Das örtlich zuständige Bezirksgericht zum Zeitpunkt der Antragstellung. In der Regel jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Verfahrensablauf

Einleitung

Das Schuldenregulierungsverfahren kann auf Antrag der Schuldnerin/des Schuldners oder einer Gläubigerin/eines Gläubigers eingeleitet werden.

Eröffnung

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird das Schuldenregulierungsverfahren mit Beschluss des Bezirksgerichts eröffnet.

Erste Verhandlung

Die erste Tagsatzung findet in der Regel einige Wochen nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens statt. Dabei werden insbesondere die angemeldeten Forderungen geprüft.

Achtung

Die Schuldnerin/der Schuldner muss zu den gerichtlichen Tagsatzungen, zu denen sie/er geladen wird, persönlich erscheinen. Andernfalls kann dies nachteilige verfahrensrechtliche Folgen haben.

Das Schuldenregulierungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Die konkrete Dauer hängt vom Einzelfall ab.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz