Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen

Diese Tabelle stellt die verschiedenen Kategorien von Schusswaffen und entsprechenden Berechtigungen im Überblick dar.
Kategorie A
(Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
B C
Bez./
Beispiele
Maschinengewehre, Pumpguns Revolver, Pistolen, Halbautomaten

Büchsen
(Schusswaffen mit gezogenem Lauf)

Flinten
(Schusswaffen mit glattem Lauf)

Erwerb grundsätzlich verboten

nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)

grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung
im ZWR
bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs

Wochen ab Erwerb oder Weitergabe

Besitz         grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) grundsätzlich ab 18 Jahren möglich 
Führen       grundsätzlich verboten  nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz (WaffG)

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres