Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Wann wird meine Tätigkeit als gewerbsmäßig eingestuft?
Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:
- Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
- Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
- In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)
Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig, der Einkauf für Oma zählt jedoch zu den Verrichtungen einfachster Art, die als solche vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind (§ 2 Gewerbeordnung).
Eine gewerbliche Tätigkeit darfst du nur dann ausüben, wenn du eine Gewerbeberechtigung (→ USP) hast. Eine Gewerbeberechtigung wiederum erhältst du grundsätzlich erst mit Eintritt der Eigenberechtigung, d.h. im Allgemeinen ab 18 Jahren.