Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Allgemeine Informationen
Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung (→ USP) des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.
Minderjährige Arbeitnehmerinnen benötigen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie über den Kündigungsschutz aufgeklärt wurden.
Betroffene
Betroffen sind Unternehmen, die während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchführen wollen.
Zuständige Stelle
zur Ausstellung der Bescheinigung
- Das Arbeits- und Sozialgericht
- Die jeweils zuständige Arbeiterkammer
Rechtsgrundlagen
§ 10 Abs 7 Mutterschutzgesetz