Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern
Je nach Art der Adoption (Inkognitoadoption, offene Adoption oder halb offene Adoption) hat die leibliche Mutter bzw. haben die leiblichen Eltern unterschiedliche Ansprüche auf Informationen über ihr Kind.
Zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten bleiben gewisse Bindungen bestehen. Die leiblichen Eltern sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zur Leistung von Unterhalt und Ausstattung verpflichtet, aber nur dann, wenn das adoptierende Paar oder die adoptierende Person dazu nicht in der Lage ist.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz