Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Stichtag
Der Stichtag ist jener Tag, zu dem geprüft wird, ob und in welcher Höhe und bei welchem Versicherungsträger ein Pensionsanspruch besteht.
Der Stichtag ist immer ein Monatserster. Er ist in seiner Feststellung bei Eigenpensionen vom Antragstag abhängig. Bei Hinterbliebenenleistungen wird der Stichtag ausschließlich vom Todestag bestimmt. Erfolgte die Antragstellung bzw. der Tod an einem Monatsersten, so ist dieser Tag der Stichtag. Bei einem untermonatigen Antrag bzw. Tod ist der Stichtag der nächstfolgende Monatserste.
Rechtsgrundlagen
- § 223 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- § 113 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
- § 104 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger