Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Putativösterreicherin/Putativösterreicher

Bei "Putativösterreicherinnen"/"Putativösterreichern" handelt es sich um Personen, die von österreichischen Behörden mindestens 15 Jahre als österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger behandelt wurden, obwohl sie das gar nicht sind.

Wenn die Person nichts dafür kann, dass die österreichische Behörden sie mindestens 15 Jahre lang als Österreicherin/Österreicher behandelt haben (z.B. durch Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises oder Reisepasses), kann ein erleichterter Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige erfolgen. Wenn die Person den Zivil- oder Präsenzdienst in Österreich geleistet hat, entfällt die Frist von 15 Jahren.

Die Anzeige ist binnen sechs Monaten ab Kenntnis der fälschlichen Behandlung bei dem zuständigen Amt der Landesregierung einzubringen.

Rechtsgrundlagen

§ 57 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres