Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Eigene Einkünfte des Kindes

Hat das Kind ein eigenes und regelmäßiges Einkommen oder ein eigenes Vermögen, dann ist dies auf den Unterhaltsanspruch entsprechend anzurechnen und führt zu einer Minderung der Unterhaltsleistungen durch die Eltern.

Lehrlingseinkommen zählen grundsätzlich als Eigeneinkommen des Kindes.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass einem Kind während der Ableistung des Präsenzdienst (Bundesheer) oder Zivildienstes kein Unterhalt zusteht. Während dieser Zeit wird es als selbsterhaltungsfähig angesehen, wenn es in durchschnittlich zu wertenden Lebensverhältnissen lebt. Eventuell besteht bei weit überdurchschnittlichen materiellen Lebensverhältnissen der/des Unterhaltspflichtigen der Anspruch auf Unterhalt auch in dieser Zeit weiter, dies wird im Einzelfall entschieden.

Folgende Einkünfte zählen nach der Rechtsprechung nicht zum Eigeneinkommen eines Kindes:

  • Schülerbeihilfe
  • Studienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Familienbeihilfe
  • geringe Einkünfte aus einer kurzfristigen Ferialtätigkeit
Hinweis:

Es besteht für das Kind keine Verpflichtung, neben einer Ausbildung (z.B. Studium) eigene Arbeitseinkünfte zu erzielen.

Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

Rechtsgrundlagen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) 

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz