Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Metalle und Dosen
Folgendes gehört in die Verpackungssammlung:
- Konserven- und Getränkedosen
- Metallfolien, Metalltuben
- Metallverschlüsse von Gläsern oder Flaschen
Seit dem Kalenderjahr 2025 erfolgt eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen.
In Altstoffsammelzentren ist auch eine getrennte Sammlung von Metallen und Kunststoffen möglich.
Neu
Seit 1. Jänner 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig, wenn die Getränkeverpackungen durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet sind. Das Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackungen zurück ins Geschäft bringen.
Achtung
Lack-, Spray-, Farb- und Öldosen mit Inhalt dürfen nicht im Metallcontainer entsorgt werden. Sie müssen zu einer Problemstoffsammelstelle gebracht werden. Armaturen, Werkzeuge, Rohre, Drähte u.Ä. sowie Kochgeschirr aus Metall und auch große Metallteile wie beispielsweise Autoteile, Fahrräder, Badewannen oder Dachrinnen sind beim Altstoffsammelzentrum, Recyclinghof, Mistplatz oder Bauhof abzugeben. Genauere Informationen können beim dort beschäftigten Personal eingeholt werden.
Für die Entsorgung von Metallen und Dosen örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Weiterführende Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft