Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Rechte und Pflichten von Lehrlingen

Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.

Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:

Ein Lehrling muss

  • sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
  • mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
  • die Berufsschule besuchen,
  • Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
  • dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.

Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,

  • in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
  • das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
  • unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
  • vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
  • die Berufsschule besuchen zu können.

Rechte und Pflichten eines Lehrlings (→ AK)

Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus