Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Cyber-Mobbing

Seit dem 1. Jänner 2016 ist Cyber-Mobbing strafbar. Der im Strafgesetzbuch (StGB) verwendete Titel des Delikts lautet "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems".

Strafbares Verhalten

Strafbar ist folgendes Verhalten, wenn dieses geeignet ist, das Opfer in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen:

Die Täterin/der Täter

  • begeht eine strafbare Handlung gegen die Ehre einer Person, die für eine größere Zahl von Menschen (in etwa 10 Personen) für eine längere Zeit wahrnehmbar ist (z.B. das Beleidigen einer Person in einem Gruppenchat),
  • macht eine Tatsache oder Bildaufnahme des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen (in etwa 10 Personen) für eine längere Zeit wahrnehmbar (z.B. das Versenden von Nacktfotos).

Das Gesetz spricht von Handlungen, die im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems erfolgen. Das sind z.B. Handlungen über SMS, E-Mails oder Anrufe bzw. Nachrichten über Messenger (wie z.B. WhatsApp) oder soziale Netzwerke (wie z.B. Instagram, Facebook).

Was genau unter dem Begriff "für eine längere Zeit" zu verstehen ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Strafbare Handlungen gegen die Ehre sind vor allem üble Nachrede und Beleidigung. Es geht dabei aber nicht um das persönliche Empfinden der betroffenen Person, sondern um eine objektive Nachvollziehbarkeit der Ehrverletzung.

Unter den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person fallen z.B. das Sexualleben, der sensible Bereich des Familienlebens, religiöse Ansichten und Krankheiten. Bildaufnahmen (davon umfasst sind auch Videoaufnahmen) des höchstpersönlichen Lebensbereiches können solche des Opfers selbst sein, aber beispielsweise auch dessen Wohnräume erfassen.

Strafdrohung

Bei Verstoß gegen die Strafbestimmung "Cyber-Mobbing" ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu rechnen.

Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigten Person zur Folge, begeht die Täterin/der Täter über ein Jahr fortgesetzt derartige Tathandlungen gegen diese Person oder sind die Tathandlungen länger als ein Jahr wahrnehmbar, so ist die Täterin/der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Strafrechtliches Vorgehen

Beim Delikt "Cyber Mobbing" handelt es sich um ein Offizialdelikt.

ZARA Beratung gegen Hass im Netz (#GegenHassimNetz) ( ZARA)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 11.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion