Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Schlussvorträge (Plädoyers)
Zuerst erhält die Staatsanwaltschaft das Wort. Sie fasst die Ergebnisse der Beweisführung zusammen, stellt Anträge zum Tatbestand und zur Schuld und trägt eine entsprechende Begründung vor.
Hinweis
Der Staatsanwalt stellt keinen bestimmten Antrag über die Bemessung der Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens.
Im Anschluss daran können sich die Privatbeteiligten zu Wort melden.
Dem Angeklagten und seiner Verteidigung steht das Recht zu, umfassend zu allen der Verteidigung wichtig erscheinenden Themen Stellung zu nehmen. Unter anderem kann auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft geantwortet werden. Hierauf kann die Staatsanwaltschaft erneut erwidern.
In jedem Fall gebührt dem Angeklagten das Schlusswort. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, sich dem Vortrag seines Verteidigers anzuschließen.
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion