Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Geldstrafe
Um eine gleichmäßige Belastung der Bestraften bei unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu ermöglichen, werden die Geldstrafen in Tagessätzen bemessen. Der Schuldgehalt wird vom Gericht in der Anzahl der Tagessätze zum Ausdruck gebracht.
Geldstrafen betragen mindestens zwei Tagessätze. Der Tagessatz wird nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verurteilten zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils festgelegt.
Ein Tagessatz kann mindestens 4 Euro und höchstens 5.000 Euro betragen. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Allerdings liegt Uneinbringlichkeit nicht etwa schon dann vor, wenn der Verurteilte die Geldstrafe nicht zahlen will, sondern erst dann, wenn feststeht, dass Einbringungsmaßnahmen (Exekution) durch das Gericht erfolglos waren. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht dabei zwei Tagessätzen.
Weitere Informationen zum Thema Ersatzfreiheitsstrafen finden sich im Kapitel "Ich werde verhaftet".