Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Ehegüterrecht bei Auslandsbezug

Seit 2019 gelten in Österreich und in weiteren EU-Mitgliedstaaten einheitliche EU-Vorschriften über die güterrechtlichen Wirkungen von Ehen und eingetragenen Partnerschaften mit Auslandsbezug. Diese Regelungen kommen zur Anwendung, wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nach dem 29. Jänner 2019 geschlossen wurde und ein grenzüberschreitender Bezug besteht.

Für außerhalb der EU oder vor dem 29. Jänner 2019 geschlossene Ehen ist das Ehegüterrecht gemäß dem österreichischen internationalen Privatrecht zu beurteilen

  • nach dem von den Ehegattinnen/Ehegatten ausdrücklich gewählten Recht oder
  • mangels einer solchen Rechtswahl: nach dem zur Zeit der Eheschließung für die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe maßgebenden Recht.

Weitere Informationen zum Thema Eheliche Güterstände Österreich (→ e-Justiz-Portal) sind auch in englischer Sprache auf dem Europäischen Justizportal abrufbar.

Informationen über die einschlägigen nationalen Regelungen anderer Staaten (internationales Privatrecht) erhalten Sie bei den jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA).

Rechtsquellen

IPR-Gesetz

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz