Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Kontradiktorische Vernehmung
Bei einer kontradiktorischen Vernehmung im Rahmen eines Strafprozesses wird die Zeugin/der Zeuge gesondert befragt, sodass die Beschuldigte/der Beschuldigte und die Zeugin/der Zeuge nicht direkt zusammentreffen. Die kontradiktorische Vernehmung wird auch "schonende" Vernehmung genannt.
Während Staatsanwältin/Staatsanwalt, Beschuldigte/Beschuldigter und Verteidigerin/Verteidiger in einem Raum anwesend sind, findet die Vernehmung der Zeugin/des Zeugen in einem anderen Raum statt. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten übertragen, die/der so ihr Fragerecht/sein Fragerecht ausüben kann, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.
Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers, ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss kontradiktorisch einvernommen werden.
