Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Begriffe mit T

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Treuhänder

Die Treuhänderin/der Treuhänder handelt im eigenen Namen, aber im Interesse einer/eines anderen. Sie/er hat also eigene Rechte im fremden Interesse auszuüben oder auf eine gewisse Zeit zu halten und zu verwalten. Sie/er tritt nicht als Stellvertreterin/Stellvertreter auf.

Beispiel:

Eine Treuhänderin/ein Treuhänder führt ein Unternehmen im eigenen Namen und ist doch nur eine "Strohfrau"/ein "Strohmann", weil wirtschaftlich das Unternehmen einer/einem anderen zuzurechnen ist.

Die Treuhandschaft wird als Dienstleistung von Notarinnen/Notaren oder Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften, insbesondere beim Kauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen, angeboten. Sie dient der Absicherung vertraglich vereinbarter Zahlungen gegenüber der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner (z.B. des Kaufpreises einer Liegenschaft bis zur Grundbuchseintragung). Je nachdem, ob eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt oder eine Notarin/ein Notar eine Treuhandschaft übernimmt, ist diese vor der ersten Verfügung über das Treugut in das anwaltliche Treuhandbuch einzutragen bzw. deren Beginn und Beendigung dem Treuhandregister des österreichischen Notariats zu melden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Treuhandschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion