Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Wohngemeinschaften
Ein Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft kann ein Untermiet- oder ein Hauptmietvertrag sein. Ein Untermietvertrag besteht zwischen Hauptmieterin(n)en/Hauptmieter und Untermieterin(nen)/Untermieter. Ein Hauptmietvertrag hingegen liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Wohnungssuchenden/dem Wohnungssuchenden und der Wohnungs- oder Hauseigentümerin/dem Wohnungs- oder Hauseigentümer geschlossen wird.
Folgende vertragliche Möglichkeiten bestehen:
- Eine Person kann einen Mietvertrag abschließen, die anderen ziehen als Mitbewohnerinnen/Mitbewohner ein. Nachteil: Wenn diejenige/derjenige, die/der den Vertrag geschlossen hat, auszieht, wird der Mietvertrag möglicherweise nicht auf ein anderes Mitglied der Wohngemeinschaft übertragen und alle müssen ausziehen.
- Alle Wohngemeinschaftsmitglieder unterschreiben den Mietvertrag und sind somit als Mieterinnen/Mieter rechtlich gleichgestellt. Wenn eine Bewohnerin/ein Bewohner auszieht, ändert das nichts am Mietvertrag für die übrigen Mitbewohnerinnen/Mitbewohner. In diesem Fall wäre es sinnvoll zu vereinbaren, dass die Rechte der ausscheidenden Mieterin/des ausscheidenden Mieters an die verbleibenden Mieterinnen/Mieter abgetreten werden können.
- Getrennte Mietverträge werden mit der Vermieterin/dem Vermieter über den Raum abgeschlossen, den die einzelne Mitbewohnerin/der einzelne Mitbewohner bewohnt. Nachteil: Die Bewohnerinnen/Bewohner der Wohnung können unter Umständen keinen Einfluss darauf nehmen, wer in einen beispielsweise frei gewordenen Raum einzieht.
Auskünfte zu diesem Thema finden sich bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.