Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Arbeitslosengeld – Anspruchsdauer

Grundsätzlich kann eine Arbeitsuchende/ein Arbeitsuchender für 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Aufgrund verschiedener Umstände kann sich die Dauer der Anspruchsberechtigung verlängern:

Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes

Altersgrenze

Voraussetzung

Anspruchsdauer

keine

156 Wochen (drei Jahre) an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung

30 Wochen

ab 40 Jahren

312 Wochen (sechs Jahre) an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten zehn Jahren

39 Wochen

ab 50 Jahren

468 Wochen (neun Jahre) an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 15 Jahren

52 Wochen

keine

Absolvierung einer beruflichen Maßnahme der Rehabilitation aus der gesetzlichen Sozialversicherung

78 Wochen (unter bestimmten Voraussetzungen)

keine

Besuch einer Schulungsmaßnahme im Rahmen einer Arbeitsstiftung

Verlängerung der Bezugsdauer um maximal drei bzw. vier Jahre

Hinweis

Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf Fälle, in denen bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen eine längere Anspruchsdauer gelten kann. Auch wenn die in der Tabelle genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, wird Arbeitslosengeld (unabhängig vom Alter) aber jedenfalls gewährt, wenn die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Selbstständig Erwerbstätige sind grundsätzlich nicht arbeitslosenversichert. Die oben genannten Fristen verlängern sich daher nicht um Zeiten der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Selbstständig Erwerbstätige müssen aus diesem Grund nach Aufgabe ihrer selbstständigen Tätigkeit, wenn sie die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllen, mit einer verhältnismäßig kurzen Bezugsdauer rechnen. Es gibt jedoch die Möglichkeit für Selbstständige, freiwillig der Arbeitslosenversicherung beizutreten und dadurch ihren sozialen Schutz zu verbessern.

Hat eine Person Arbeitslosengeld bezogen und dabei die mögliche Anspruchsdauer ausgeschöpft, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz