Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Allgemeines zu sozialen Diensten

Allgemeine Informationen

Zu den sozialen Diensten zählen

  • mobile Dienste (z.B. Essen auf Rädern),
  • ambulante Dienste (z.B. psychosozialer Dienst),
  • teilstationäre Dienste (z.B. Tagesheimstätten),
  • stationäre Dienste (z.B. Alten- und Pflegeheime).

Werden für die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen Kostenbeiträge eingehoben, so sind dafür soziale Aspekte (z.B. Art des Dienstes, Höhe des Einkommens, Höhe des Pflegegeldes) zu berücksichtigen. Die tatsächlichen Kosten erfahren Sie direkt bei den Anbietern

Nähere Informationen zum Thema "Kosten für Alten- und Pflegeheime" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Voraussetzungen

Die Bundesländer sind grundsätzlich zur Erbringung der sozialen Dienste für pflegebedürftige Menschen verpflichtet bzw. haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß – etwa durch Trägerorganisationen (z.B. Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Arbeiter-Samariter-Bund, Hilfswerk, Lebenshilfe) – zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis:

Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde bzw. direkt beim Wohlfahrtsträger, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion