Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Adoption eines Erwachsenen
Die Annahme einer oder eines Volljährigen ist nur zu bewilligen, wenn die antragstellenden Personen nachweisen, dass bereits ein enges, der Beziehung zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechendes Verhältnis vorliegt.
Dies ist insbesondere gegeben, wenn das Wahlkind und die annehmenden Personen während fünf Jahren entweder in häuslicher Gemeinschaft gelebt oder einander in einer vergleichbar engen Gemeinschaft Beistand geleistet haben.
Die Annahme einer volljährigen Ausländerin/eines volljährigen Ausländers ist grundsätzlich möglich. Ihre/seine Staatsbürgerschaft bleibt dabei aber unberührt, d.h. sie/er wird nicht automatisch Österreicherin/Österreicher.
Ausländische Erwachsene können nur mehr adoptiert werden, wenn die angestrebte Adoption auch nach ihrem Heimatrecht gesetzlich erlaubt ist.
Seit 2016 ist ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren zwischen der/dem Annehmenden und dem erwachsenen Adoptivkind nicht mehr notwendig. Die Wahleltern müssen jedoch älter als das Wahlkind sein.
Falls Sie nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.
