Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Zulassung zum Studium (Drittstaatsangehörige)

Ablauf der Zulassung

  • Studienrichtung und Hochschule auswählen
  • Voranmeldung auf der Website der Universität
  • Zulassungsansuchen stellen
  • Ansuchen um eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende

Voraussetzungen für die Zulassung

Für die Aufnahme von Staatsbürgerinnen/-Staatsbürgern aus Drittstaaten (oder Staatenlosen) als ordentliche Studierende an den Universitäten Österreichs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Studienplatz an der Universität für die gewünschten Studien ist vorhanden.
  • Die Bewerberin/der Bewerber hat ein Reifezeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist (was entweder durch Abkommen geregelt ist oder vom Rektorat im Einzelfall festgestellt wird, allenfalls mit Auflagen), oder die Bewerberin/der Bewerber kann eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung vorlegen.
  • Das Zeugnis muss zum direkten Zugang eines entsprechenden Studiums an den Universitäten desjenigen Landes berechtigen, in dem es ausgestellt wurde. Allfällige studienspezifische Voraussetzungen (z.B. Aufnahmeprüfung) müssen in jenem Staat, in dem das Reifezeugnis ausgestellt wurde, erfüllt sein.
  • Gibt es das in Österreich gewünschte Studium im Ausstellungsstaat nicht, so ist der Nachweis für das fachlich nächstverwandte Studium zu erbringen. Nur wenn dieser Staat keine Universität hat, entfällt dieser Nachweis.
  • Überdies muss die Bewerberin/der Bewerber über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen. Gegebenenfalls ist eine Prüfung abzulegen.
Hinweis:

Um Missverständnisse bei mündlichen Auskünften zu vermeiden, sollten Studentinnen/Studenten Anfragen bei Behörden (z.B. Arbeitsmarktservice), Fragen rund um den Aufenthaltstitel sowie Anfragen an Hochschulen stets schriftlich stellen.

Letzte Aktualisierung: 07.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion