Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Kreditschädigung

Wegen Kreditschädigung macht sich eine Person strafbar, wenn sie unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch

  • den Kredit,
  • den Erwerb oder
  • das berufliche Fortkommen

einer anderen Person schädigt oder gefährdet.

Für das Delikt der Kreditschädigung ist eine Freiheitsstrafe  bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen.

Meldung an den Betreiber

Wird das Delikt der Kreditschädigung im Internet beispielsweise durch die Veröffentlichung einer "kreditschädigenden Äußerung" in einem Chat- oder Diskussionsforum (in einem Beitrag wird beispielsweise eine Aussage getroffen, die das berufliche Fortkommen einer Person gefährdet) oder durch das Publizieren auf einer Website begangen, besteht die Möglichkeit die Rechtsverletzung der Betreiberin/dem Betreiber des Forums bzw. der Internetseite zu melden und die Löschung des entsprechenden Beitrages zu verlangen.

Strafrechtliches Vorgehen

Auch ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Täterin/den Täter ist möglich. Bei dem Delikt der Kreditschädigung handelt es sich um ein Privatanklagedelikt. Bei Privatanklagedelikten erfolgt die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur über Verlangen der verletzten Person, welche die Privatanklage zu erheben hat.

Hinweis:

Nähere Informationen zu den Themen "Fotos im Internet", "Cyber Stalking" und "Recht am eigenen Bild" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion