Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Subsidiär Schutzberechtigte

Subsidiär Schutzberechtigten wird internationaler Schutz gewährt, obwohl ihnen mangels persönlicher Verfolgung im Herkunftsstaat keine Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zukommt (Asylberechtigte). Voraussetzung für den Status des subsidiären Schutzes ist, dass das Leben oder die Unversehrtheit dieser Personen im Falle einer Rückkehr in den Herkunftsstaat "allgemein" bedroht wäre. Die Bedrohung muss von einem bestimmten "Akteur" ausgehen (z.B. Staat). 

Mit der Zuerkennung des Status des subsidiären Schutzes ist auch ein für die Dauer von einem Jahr befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich und der volle Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden. Eine Verlängerung ist möglich. 

Allgemeines zum Asyl

Letzte Aktualisierung: 10.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion