Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

e-card

Sinnverwandter Begriff: Sozialversicherungskarte

Die e-card ist eine Chipkarte, die mit Name, Titel und Sozialversicherungsnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers versehen ist und von der Informationen über den Versicherungsstatus (z.B. zuständiger Krankenversicherungsträger) abgerufen werden können (z.B. von einer Ärztin/einem Arzt mit Chipkartenleser).

Die e-card hat mehrere Funktionen:

  • Krankenscheinersatz
    Für einen Arztbesuch wird kein Krankenschein mehr benötigt, sondern nur mehr die e-card. Diese gilt für jede Vertragsärztin/jeden Vertragsarzt (egal ob Zahnärztin/Zahnarzt, Fachärztin/Facharzt oder praktische Ärztin/praktischer Arzt) und ist zeitlich unbegrenzt gültig.
  • Auslandskrankenscheinersatz
    Die Rückseite der e-card ist als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gestaltet und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz gültig. Dadurch entfällt die Ausstellung der "Urlaubskrankenscheine".

Hinweis

Mit 15. Jänner 2024 wurden alle e-cards ohne Fotos gesperrt. Ausgenommen hiervon sind unter 14- und über 70-Jährige. Personen, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Bezieherinnen/Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe vier sind von dieser Verpflichtung befreit, können aber dennoch freiwillig ein Lichtbild zur Verfügung stellen.

Nähere Informationen zur e-card erhalten Sie bei der E-Card-Serviceline unter der Telefonnummer +43 501243311.

Weiterführende Links

Europäische Krankenversicherungskarte (→ SV)

Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion