Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Angebot an Alten- und Pflegeheimen
Obwohl es nach wie vor groß dimensionierte Pflegeheime mit Hunderten von Pflegeplätzen gibt, werden zunehmend kleinere wohnortnahe stationäre Einrichtungen angeboten oder eigene Pflegestationen in den Wohnheimen eingerichtet. Welches Heim für die konkreten Bedürfnisse infrage kommt, hängt nicht zuletzt vom tatsächlichen Pflegebedarf ab.
Neben öffentlichen und konfessionellen Einrichtungen bieten in jüngster Zeit immer mehr private Trägerinnen/Träger ihre Dienste in Form von Wohn- und Pflegeheimen an. Seniorenresidenzen gehören zu diesen Angeboten. Sie bieten Mietwohnungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen – inklusive Vollpension wie in einem Hotel. Selbst intensiver Pflegebedarf wird individuell abgedeckt, allerdings muss unter Umständen für jede über das Standardangebot hinausgehende Einzelleistung extra bezahlt werden.
Viele Pflegeheime bieten für kurze Zeit (mehrere Wochen) stationäre Aufnahme zur Pflege während eines Urlaubes oder eines Kuraufenthaltes der Hauptpflegeperson als Kurzzeit- bzw. Urlaubspflege nach einer Spitalsentlassung an.
Über das Alten-und-Pflegeheim-Angebot in Ihrer Umgebung informiert das Amt der jeweiligen Landesregierung. Für weitere Informationen steht auch das zuständige Gemeindeamt, der Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft zur Verfügung.