Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Mitglieder des Vereins
Welche Rechte und Pflichten die Mitglieder eines Vereins haben, bestimmen im Wesentlichen die Vereinsstatuten.
Es können verschiedene Arten von Mitgliedschaften vorgesehen werden. So ist etwa folgende Unterteilung möglich:
- Ordentliche Mitglieder
- Außerordentliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder
Die Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft müssen in den Vereinsstatuten festgehalten werden.
Das Leitungsorgan ist verpflichtet, in der Mitgliederversammlung (häufig auch Hauptversammlung genannt) die Mitglieder über die Tätigkeit und finanzielle Situation des Vereins zu informieren. Außerhalb der Mitgliederversammlung muss das Leitungsorgan diese Informationen den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zukommen lassen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe von Gründen verlangt wird.
Nachdem die Mitglieder eines Vereins auch Pflichten haben, können Personen, die zwischen dem siebten und vierzehnten Lebensjahr sind, nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters einem Verein wirksam beitreten.
Das Leitungsorgan muss die Vereinsmitglieder über die von den Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern geprüfte Einnahmen- und Ausgabenrechnung informieren.
Weiterführende Links
Vereinswesen – Information der Mitglieder (→ BMI)
Rechtsgrundlagen
Vereinsgesetz (VerG)