Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Mietzinsvorauszahlung
Die Vermieterin/der Vermieter kann dann von der Mieterin/dem Mieter verlangen, dass die Mieterin/der Mieter einen Teil der Miete im Voraus bezahlen muss, wenn dies vertraglich ausgemacht wurde.
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) muss der im Voraus zu bezahlende Betrag klar für einen bestimmten Zeitraum gewidmet sein.
Beispiel: Eine Vorauszahlung von 3.600 Euro für zwei Jahre bedeutet, dass monatlich 150 Euro vom vertraglich vereinbarten Mietzins abgezogen werden; in den nächsten 24 Monaten sind also jeweils um 150 Euro weniger von der vereinbarten Miete zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zeit ist dann der volle Mietzins zu bezahlen.
Die Mietzinsvorauszahlung darf nicht mit einer Kaution oder verbotenen Ablöse verwechselt werden.
Rechtsgrundlagen
Mietrechtsgesetz (MRG)