Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Adressänderung: Pensionsversicherungsträger

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich ist der Pensionsversicherungsträger, von dem Sie Ihre Pension beziehen, unverzüglich über eine Adressänderung zu informieren.

Personen, die im Ausland leben und eine Pension beziehen, gebührt generell keine Ausgleichszulage. Wenn Sie die zweiwöchige Meldefrist des Umzugs versäumen, kann der Pensionsversicherungsträger die zu Unrecht ausbezahlte Ausgleichszulage zurückfordern.

Betroffene

Personen, die eine Pension beziehen und ihre Adresse ändern

Voraussetzungen

  • Bezug einer Pension
  • Adressänderung
  • vorherige Meldung beim zuständigen Meldeamt (Magistrat oder Gemeindeamt)

Fristen

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug

Zuständige Stelle

Der zuständige Pensionsversicherungsträger:

Verfahrensablauf

Die Bekanntgabe des Umzugs bzw. der neuen Adresse erfolgt grundsätzlich formlos. Sie können die Änderung schriftlich, persönlich, per E-Mail oder telefonisch bekannt geben.

Tipp

Wenn Sie Ihren Umzug telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß gemeldet haben.

Ihr Pensionsversicherungsträger wird genau überprüfen, ob Ihr Umzug Auswirkungen auf Ihren Pensionsbezug hat, und Sie individuell darüber informieren.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Für die Bekanntgabe der Adressänderung beim Pensionsversicherungsträger fallen keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie Ihre Pension von der Pensionsversicherung (PV) beziehen und in ein anderes Bundesland ziehen, ist nach dem Umzug auch eine andere Landesstelle der ÖGK für Ihre Krankenversicherung zuständig.

Rechtsgrundlagen

Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B. ASVG, GSVG, BSVG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Adressänderung (→ SV)

Authentifizierung und Signatur

Keine Angaben

Rechtsbehelfe

Keine Angaben

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Weitere Servicestellen:
Ombudsstelle Versicherungsanstalten

Letzte Aktualisierung: 26. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion